Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen ist eine gemeinsame Aufgabe von Betroffenen, Planungsträgern, Behörden und Institutionen. Städte und Gemeinden verfügen dabei über keine gesetzlich festgelegte Zuständigkeit, zugleich machen Hochwasserereignisse nicht vor Gemeinde- oder Verwaltungsgrenzen Halt.
Hieraus ergibt sich die Frage nach geeigneten Organisationsformen. In vielen Fällen erweisen sich interkommunale Kooperationen als zweckmäßige Lösung. Der kommende Impuls gibt hierzu einen Einblick.
Ihre Referenten:
Viola Wallbaum | Kommunal Agentur NRW