Gewässerausbau/Hochwasserschutz

In der Kommune gibt es einen kritischen Bereich bei Starkregen. Ein Abschnitt des Gewässers wurde verrohrt, was bei Starkregen zu Hochwasser führt. Dieser Bereich ist auch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Der Bau eines Bypasses am Gewässer könnte eine Entlastung für die Anwohner bringen. Es geht hierbei um die Zuständigkeit und Finanzierung des Bypasses. Es stellt sich die Frage, ob dieser als technische Hochwasserschutzanlage oder als Gewässerausbau zu werten ist. Sollte es sich um einen Gewässerausbau handeln, könnte die Maßnahme durch die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie gefördert werden.

Die angestrebte Maßnahme wird eher als Gewässerausbaumaßnahme eingestuft, da der Gewässerkörper verändert bzw. verbreitert wird. Allerdings könnte argumentiert werden, dass es sich zumindest teilweise auch um eine Hochwasserschutzmaßnahme handelt, da die Anwohner vor übertretendem Gewässer geschützt werden sollen. Theoretisch könnten die Kosten aufgeteilt werden.

Argumentativ sollte möglichst so vorgegangen werden, dass eine Förderung für die Maßnahme erhalten wird. In der Förderrichtlinie „Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie“ gibt es keinen Punkt, der den Gewässerausbau ausdrücklich fördert. Es wird lediglich von der ökologischen Gewässerentwicklung und der Gewässerdurchlässigkeit gesprochen, was eher auf Gewässerunterhaltungsmaßnahmen abzielt. Möglicherweise lässt sich die Maßnahme fördern, wenn sie als Teil des Hochwasserrisikomanagements betrachtet wird. Dies sollte im Vorfeld mit dem Fördergeber besprochen und die Maßnahme entsprechend eingeordnet werden. Eine abschließende Bewertung kann nur dort erfolgen.