Wer wertet diese Gutachten aus und legt fest welche Anforderungen sich an die städtebauliche und entwässerungstechnische Planung sowie welche Anforderungen sich an das Gewässer ergeben?
Wer muss, im Rahmen einer Baugebietsentwicklung, hydraulische Gutachten zum betroffenen Gewässer erstellen lassen und finanzieren?
Bei der Entwicklung von Baugebieten wird durch den anfallenden Niederschlagswasserabfluss oft auch Gewässer beeinflusst. Hierbei ist die Bauplanungsbehörde verantwortlich. Ein Bebauungsplan hat ein Defizit, wenn er die Entsorgung von Niederschlagswasser nicht ausreichend berücksichtigt (laut OVG NRW, Urteil vom 10.05.2022, Az: 2 D 109/20.NE). Laut dem OVG NRW müssen in einem Bebauungsplan bereits die richtige Weichenstellungen auch für die Entwässerung vorgenommen werden.
Die erforderlichen Nachweise werden in den jeweiligen Verfahren vom Antragsteller eingereicht. Die zuständige (Genehmigungs-)Behörde berücksichtigt diese Nachweise bei ihrer Entscheidung. Wie stark sie in die Prüfung der Nachweise einsteigt, ob sie weitere Nachweise einfordert etc., liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.
Wird z.B. im Rahmen der Baugebietsentwicklung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, muss der Antragsteller die notwendigen Unterlagen zur Beantragung der Erlaubnis einreichen, Auf dessen Basis entscheidet die zuständige Wasserbehörde.
Wenn im Rahmen der Kanalisationsnetzplanung eine Anzeige nach § 57 Abs. 1 LWG NRW erfolgt, trifft die zuständige Behörde nach eigenem Ermessen eigene Regelungen, um nachteilige Beeinträchtigungen auf das Wohl der Allgemeinheit zu verhindern.