Bei der Beauftragung koordinierender Leistungen für die Konstitution einer interkommunalen Zusammenarbeit zur Erstellung eines interkommunalen Hochwasserschutzkonzeptes (HSKZ) handelt es sich um freiberufliche Leistungen. Diese können von öffentlichen Auftraggebern bis zu einem Wert von 25.000 € netto frei vergeben werden (Ziff. 8.2 des Runderlasses Kommunale Vergabegrundsätze).
Bis zu einem Wert von 221.000 € netto (EU-Schwellenwert) muss bei der Vergabe dieser Leistungen so viel Wettbewerb geschaffen werden, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder den besonderen Umständen möglich ist (§ 50 UvGO). Das bedeutet in der Regel die Einholung von drei Angeboten.
Ab einem geschätzten Auftragswert von 221.000 € netto ist ein förmliches EU-weites Vergabeverfahren erforderlich.
Die genannten Ausführungen gelten vorbehaltlich besonderer ortsrechtlicher Regelungen.