Verantwortung für Bauwerke an, in und über Gewässern

Wer muss eigentlich für Anlagen an, in oder über Gewässern aufkommen – der Eigentümer oder die öffentliche Hand? Ob privat oder wasserwirtschaftlich genutzt, die Zuständigkeit für Instandhaltung und Sanierung sorgt oft für Unsicherheiten. In unserem Impuls wollen wir diese Fragen klären und Ihnen die Möglichkeiten erläutern, die zur Verbesserung des Hochwasserschutzes bei Anlagen am Gewässer bestehen.

Wir freuen uns Sie in unserem Online-Implus „Verantwortung für Bauwerke an, in und über Gewässer“ begrüßen zu können.