Fördermöglichkeiten nach HWRM-RL und Wiederaufbauhilfe

Wir laden Sie herzlich ein zu unserem bevorstehenden Online-Impuls zum Thema Fördermöglichkeiten nach HWRM-RL/WRRL und Wiederaufbauhilfe NRW.

Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) dient der Bewertung und dem Management von Risiken durch Hochwasser. Sie verfolgt das Ziel, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Die  Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL) dient in diesem Zuge der Unterstützung bei der Erreichung der Bewirtschaftungsziele im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements. Der Hochwasserschutz ist dabei Teil des Hochwasserrisikomanagements.

Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
 
Wir freuen uns darauf, Sie zu unserem Online-Impuls begrüßen zu dürfen und gemeinsam zu einem vertieften Verständnis des Hochwasserschutzes beizutragen. Seien Sie dabei und gestalten Sie mit uns die Zukunft der Hochwasservorsorge in Ihrer Kommune!
 
  • Darstellung der derzeitigen Fördermöglichkeiten (nach den Förderrichtlinien Wiederaufbau NRW und EG-HWRM-RL/WRRL), um den Hochwasserschutz voranzutreiben
  • Erläuterung zu Fördervoraussetzungen und Abgrenzung der beiden Förderoptionen FöRL EG-HWRM-RL/WRRL und FöRL Wiederaufbau NRW